Covid-19 - HYGIENEKONZEPT
Unsere Einrichtung ist ein Ort der Freude und der Bildung, an dem wir mit viel Verantwortung Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen jeden Alters die Freude am Tanz vermitteln.
Tanz ist Begegnung, Achtsamkeit, Lernen und gesund für Körper und Seele.
Wir verstehen Tanz als Allgemeinbildung. Unsere Arbeit und unser Bildungsauftrag ist essenziell für die körperliche und tänzerische Entwicklung unserer Schüler*innen jeden Alters. Tanz ist auch Disziplin, Rücksichtnahme und Verantwortung untereinander.
Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst und unser Hygiene- und Abstandskonzept funktioniert vorbildlich, schon mit den Kleinsten.
Wir tun alles, damit Sie und Ihre Kinder, so sicher wie nur möglich, bei uns Tanzen können!
Covid-19 Hygienekonzept
"Corona-Regeln"
Bitte lest euch nachfolgende, ausführliche Informationen vor dem Besuch des Tanzhaus1141 durch. Hier fassen wir euch die wichtigsten Punkte und Änderungen zum normalen Regelbetrieb zusammen, die aufgrund der Auflagen des Landes NRW derzeit gelten (Stand 04.03.22).
Es gelten die Regelungen der CoronaSchVo für Sport bzw. außerschulische Bildung gem. aktueller Verordnung.
Für die Teilnahme i.R. der Berufsvorbereitenden- und bildenden Bühnentanzfächer gilt die 3G Regel mit Nachweis (getestet, geimpft, genesen).
Im Freizeitbereich Tanz gilt dies auch ab 04.03.22 mit Nachweis (ab dem 18. Lebensjahr).
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche bis 18. Jahren mit Schülerausweis benötigen aufgrund der verpflichtenden Schultestungen keine weiteren Nachweise/ Tests. Kinder unter 6 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
Probestunden
sind nach vorheriger Anmeldung und Bestätigung durch uns möglich. Wir bitte um Anmeldung per
eMail
oder über
unser Formular.
Um die
Kontaktverfolgung
sicherzustellen, benötigen wir für
Probestunden
das Formular „Kontaktpersonennachverfolgung“. Ohne dieses dürfen wir eine Teilnahme am Kurs leider nicht ermöglichen.
Die
einfache Kontaktnachverfolgung
stellen wir durch feste Klassen mit täglicher Teilnehmerliste sicher.
Hier findet ihr das Formular:
Kontaktverfolung Covid-19
Allgemein
Nachweise / Zugangskontrolle
3G: Die Kontrolle des Impf-/ Genensenenstatus erfolgt durch die festen Kurse einmalig bei Anmeldung/ Einteilung in die jeweilige Gruppe bzw. bei bestehenden Kursen ab Inkrafttreten der Verordnung vor Ort durch die Lehrkraft. Digitale Nachweise werden mit der CovPassCheck-App kontrolliert. Die tagesaktuelle Test-Kontrolle erfolgt bei jeder Teilnahme vor dem Kurs.
Feste Gruppen
Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Bestätigung und Einteilung durch uns in die jeweilige, feste Gruppe möglich.
Umkleiden / Wartebereich
Diese dürfen mit einem Mund-/ Nasenschutz und unter Einhaltung des Mindestabstand genutzt werden. Dennoch bitten wir alle Teilnehmer*innen, sich zu Hause bereits umzukleiden und zu frisieren, und nur die Sachen in der Umkleide abzulegen.
Zutritt/ Verlassen der Räume
Der Kursraum ist zügig zu betreten und zu verlassen, während des Kurses ist auf die Bodenmarkierungen zu achten, um den Mindestabstand einzuhalten.
Wartebereich / Einlass
Eltern müssen leider während des Unterrichts außerhalb des Tanzhaus1141 warten, Kinder unter 12 Jahren dürfen ins Tanzhaus begleitet/ gebracht werden. Der Einlass erfolgt erst kurz vor/ zum Kursbeginn. Auch hier gelten die Zutrittsbeschränkungen.
Hygiene- und Abstandsregeln
Krankheitssymptome
Bei Krankheitssymptomen, wie z.B. Husten, Schnupfen, Fieber, darf der Zutritt leider nicht gewährt werden.
Hände waschen/ desinfizieren
Bei Betreten des Tanzhaus1141 sind sorgfältig die Hände zu waschen. Desinfektionsmittel und Seife werden von uns bereit gestellt. Kontaktlose Sterilium-Spender sind am Eingang und an den Sälen angebracht.
Husten- und Nießetikette
Diese halten wir ein und erklären sie den Kindern und den Kleinsten spielerisch in jedem Unterricht.
Mindestabstand
Es gilt in allen Räumen die Einhaltung des Mindestabstand von 1,50m.
Mund- und Nasenschutz
Bei Zutritt und Verlassen der Räume ist ein medizinischer Mund-Nasenschutz für alle ab 6 Jahren verpflichtend. Während des Unterrichts kann die Maske abgelegt werden (s. §3, Abs. (2), Punkt 12 CoronaSchVo).
Luftwäscher- u. Luftreiniger
Wir haben hochwertige Luftwäscher der Firma Venta, sowie Luftreiniger mit HP14-Filer von Dyson in allen Räumen installiert und auch eine Anzeige mit Messung des CO2-Gehalts in der Luft, so dass wir ein maximum an Sicherheit gewährleisten können.
Lüftung - Desinfektion Ballettstangen/ Türklinken
Zwischen den Kursen wird die Desinfektion der Ballettstangen und Türklinken, sowie eine ausreichende Querlüftung während des Unterrichts sichergestellt.